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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Spezialist und Marktführer im Bereich Gewindetechnik in Maßanfertigung nach Kundenwunsch

1. Unsere Lieferungen und Leistungen, auch alle Folgegeschäfte, erfolgen ausschließlich auf Basis dieser Lieferbedingungen. Geschäftsbedingungen des Bestellers finden ausnahmslos keine Anwendung.

 

2. Unsere Angebote, Preislisten und Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Alle Aufträge und Vereinbarungen, sowie durch Vertreter gemachte Zusagen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Fall unserer schriftlichen Bestätigung.

 

3. Alle unsere Liefer- (Leistungs)termine und Liefer- (Leistungs)fristen sind ungefähr. Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen verspäteter Lieferung/Leistung oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen. Bereits erbrachte Teilleistungen sind vom Besteller abzunehmen und zu bezahlen. Teillieferungen (Leistungen) und Teilrechnungslegung sind zulässig, wobei solche vom Besteller zu den festgelegten Zahlungskonditionen zu bezahlen sind. Sollte eine vom Besteller uns gesetzte Nachfrist ohne unser Verschulden nicht eingehalten worden sein, ist ein Rücktrittsrecht des Bestellers ausgeschlossen. Dieser kann frühestens drei Monaten nach Überschreiten des ursprünglichen Liefertermines vom Vertrag zurücktreten.

 

4. Die Übergabe unserer Ware erfolgt entweder ab unserem Standort 4661 Roitham, oder vom Standort des von uns beauftragten und beigezogenen Subunternehmers. Ein Versand erfolgt jeweils auf Gefahr des Bestellers, und zwar auch dann, wenn die Fracht und andere Kosten zu unseren Lasten gehen. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer etc. auf den Besteller über. Die Ware wird von uns gegen Transportschäden nur über schriftliche Anweisung und auf Rechnung des Bestellers versichert. Im Bundesgebiet Österreich erfolgen unsere Lieferungen mangels anderer Vereinbarung im Einzelfall frei Haus. Nimmt der Besteller die Ware nicht ab können wir nach Setzung einer 14-tägigen Frist vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Wir sind berechtigt, entweder ohne Schadensnachweis 25 Prozent der vereinbarten Auftragssumme oder Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Eine Warenrücksendung durch den Besteller bedarf unserer schriftlichen Zustimmung und erfolgt diese auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Bei jeder Rücksendung sind Lieferschein- und/oder Rechnungsnummer anzuführen.

 

5. Unsere Entgelte verstehen sich ab unserem Standort in 4661 Roitham, zuzüglich Umsatzsteuer. Unsere Rechnungen sind mangels anderer schriftlicher Vereinbarung binnen zehn Tagen ab Rechnungsdatum abzugsfrei zur Zahlung fällig. Ausschließlich fristgerechte vollständige Barzahlung berechtigt gegebenenfalls zu einem Skontoabzug. Beim Erstgeschäft hat der Besteller auf jeden Fall das gesamte vereinbarte Entgelt voraus zu leisten, sodass eine Auslieferung erst nach vollständigem Zahlungseingang erfolgt. Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen aus welchen Gründen immer zurückzuhalten oder gegen unsere Forderungen eine Aufrechnung zu erklären. Soweit dem Besteller im Falle einer Lieferung oder Leistung ein Zurückbehaltungsrecht bezüglich unseres Entgeltes zustehen sollte, ist dieses jedenfalls mit der Höhe des Deckungskapitals der angemessenen Verbesserungskosten beschränkt. Soweit dem Besteller Verzugszinsen gegen uns zustehen, sind diese der Höhe nach mit 4 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der EZB begrenzt.

 

6. Unsere technischen Angaben und Beschreibungen des Liefergegenstandes sind unverbindlich und gelten nur annähernd. Allfällige von uns erstellten Entwürfe, Planungen und sonstige Unterlagen sind unser alleiniges Eigentum und dürfen vom Besteller nicht verwendet oder dritten Personen zugänglich gemacht werden.

 

7. Bis zur vollständigen Zahlung des Entgeltes, sowie unserer gesamten aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller herrührenden Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum. Kommt der Besteller mit seiner Zahlungspflicht uns gegenüber in Verzug oder verletzt er eine der sich aus dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt ergebenden Pflichten, wird die gesamte aushaftende Forderung sofort fällig. Wir sind berechtigt, die Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Sachen auch ohne Vertragsrücktritt zu verlangen und diese beim Besteller abzuholen, wobei der Besteller auf die Geltendmachung einer Zurückbehaltung verzichtet.

 

8. Bei sonstigem Ausschluss aller Ansprüche ist der Besteller verpflichtet, die gelieferte Ware oder die erbrachten Werkleistungen unverzüglich nach Erhalt der Lieferung oder einer Fertigstellungsanzeige unsererseits mit allen technisch möglichen Mittel zu überprüfen und festgestellte Mängel unverzüglich mittels eingeschriebenen Briefes in detaillierter Weise anzuzeigen. Ebenso müssen später hervorgekommene Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung derart schriftlich angezeigt werden. Die Gewährleistungsfrist bei beweglichen Sachen beträgt sechs Monate. Die Beweislast, dass ein von uns zu vertretender Mangel bei Ablieferung vorgelegen hat, trifft den Besteller. Nach unserer Wahl können wir Gewährleistungsansprüche derart erfüllen, dass der Mangel behoben oder durch eine mangelfreie Ware ersetzt oder eine angemessene Preisminderung gewährt wird, insbesondere wenn eine Behebung nicht oder nach unserem Standpunkt nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich wäre. Hinsichtlich der Eignung der gelieferten Ware leisten wir ausschließlich Gewähr dafür, dass diese im Sinne unserer Bestimmungen und Vorschriften verwendbar ist. Nur solche Eigenschaften gelten als zugesichert, bei denen dies durch uns ausdrücklich schriftlich erfolgt. Handelsübliche und/oder herstellungstechnisch bedingte Abweichungen in Abmessung, Ausstattung, Material und dergleichen berechtigen nicht zu einer Beanstandung. Veränderungen an unseren Waren durch den Besteller oder seinen Leuten führen zu einem vollständigen Haftungsausschluss uns gegenüber. Eine Haftung unsererseits für Schäden, die ihre Ursache im vom Besteller verwendeten Material haben, ist ausgeschlossen.

 

9. Alle Schadenersatzansprüche uns gegenüber sind ausgeschlossen, und zwar ohne Rücksicht darauf, aus welchem Rechtsgrund sie hergeleitet werden, insbesondere auch wegen Vertragsverletzung und bei Vertragsabschluss aber auch gemäß den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, welche durch einen Fehler der Ware entstanden sind, wobei vor allem Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden, wie Produktionsausfall oder entgangener Gewinn und dergleichen zur Gänze ausgeschlossen sind, es sei denn, dass uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Beweislast dafür, insbesondere, dass uns überhaupt ein Verschulden zur Last fällt, trifft den Besteller. Schadenersatzansprüche umfassen in jedem Fall ausschließlich die reinen Schadensbehebungskosten, nicht aber auch Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder dergleichen.

 

10. Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche des Bestellers uns gegenüber beträgt grundsätzlich ein Jahr. Alle Schadenersatz- und allfällige Regressansprüche gegen uns sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen.

 

11. Die für die Auftragsabwicklung und Buchhaltung erforderlichen Daten, wie Name, Adresse, Auftrags- sowie Buchungsdaten, des Bestellers werden in unserer EDV gespeichert. Die gespeicherten Daten werden von uns nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verwendet. Dem Besteller ist im Übrigen eine Verwendung unserer Marken und/oder Produktbezeichnungen ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht gestattet.

 

12. Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Liefergeschäft ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in 4600 Wels. Erfüllungsort ist 4661 Roitham. Für diese Bedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen Rechtsordnungen und Bedingungen, insbesondere des UN-Kaufrechtes.